Verwaltung und Funktionsweise
Die Verwaltung eines nationalen Naturschutzgebiets wird vom französischen Umweltgesetzbuch reglementiert. Sie ist zwar komplex, trägt aber zu einem transparenten Management und einem erweiterten Engagement der Akteure bei.
Ein nationales Naturschutzgebiet ist die Anerkennung einer beachtlichen heimischen Natur auf dem französischen Territorium. Daher entscheidet der Staat per Ministerialverordnung über die Klassifizierung. Anschließend ist er für das Management verantwortlich, das er einem lokalen und kompetenten Verwalter überträgt. Die Management-Vereinbarung definiert die Aufgaben, die im Verantwortungsbereich des Verwalters liegen und für die er jährliche Subventionen erhält.
Die Vereinbarung vom 28. März 2014 setzte die Stadt Straßburg als Verwalter des Naturschutzgebietes Neuhof-Illkirch ein. Sie definiert die vom Staat übertragenen Aufgaben, darunter vor allem die Anwendung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben am Standort. Der Verwalter hat ebenfalls die Verantwortung, den Management-Plan zu erarbeiten und anschließend umzusetzen. Dieses Referenzdokument setzt die langfristigen Ziele fest, die in unterjährige Maßnahmenpläne aufgegliedert werden.
Der Management-Plan wird dem französischen Regionalen Wissenschaftsrat für das Naturerbe (CSRPN) Grand-Est vor der Umsetzung zur Begutachtung vorgelegt und alle fünf bis zehn Jahre erneuert. Der erste Management-Plan wird auch dem französischen Nationalrat für Naturschutz (CNPN) zur Stellungnahme vorgelegt. Dieser stellt sicher, dass die langfristigen Ziele mit den Anforderungen an den Erhalt der heimischen Natur auf landesweiter Ebene übereinstimmen.
Im Beirat sind alle Akteure des Naturschutzgebiets versammelt, wodurch es ein regelrechtes Parlament für das Gebiet ist. Er setzt sich aus Staats- und Territorialverwaltungen, lokalen Abgeordneten, Eigentümern, Nutzern und Vereinen zusammen und hat die Aufgabe, das Management zu überwachen und zu bewerten. Bevor der Präfekt oder sein Stellvertreter eine Entscheidung treffen, gibt der Beirat zu jedem Thema bezüglich des Naturschutzgebiets eine Stellungnahme ab.
Der Verwalter kann sich auch auf den Wissenschaftsrat des Naturschutzgebiets stützen. Dieser besteht aus Wissenschaftlern, die für die jeweiligen Themenbereiche des klassifizierten Gebiets Experten sind. Er ist zugleich eine Ressource, welche die Management-Entscheidungen beleuchtet, und eine Kontrollinstanz, die zu allen Projekten eine Stellungnahme abgibt, die den Erhaltungszielen zuwiderlaufen. Bis zur Gründung eines entsprechenden Wissenschaftsrats übernimmt der CSPRN Grand-Est diese Aufgabe für das Naturschutzgebiet Neuhof-Illkirch.
Schließlich hat die besondere Lage des Naturschutzgebiets Neuhof-Illkirch am Stadtrand die Stadt Straßburg dazu veranlasst, im Alltag mit den Nutzern und Anwohnern des Standorts zusammenzuarbeiten. Die Gemeinderäte werden in das Management einbezogen. Zudem hat eine Abstimmung über den bestmöglichen Weg zwischen Naturschutz und Besucherempfang eine Gruppe von Bürgern hervorgebracht, die sich besonders für das Leben im Naturschutzgebiet engagieren.
Der Beirat versammelt sich zwei Mal pro Jahr, um über die Verwaltung zu debattieren.
Im Zeitraum von 2014 bis 2019 lag das Verwaltungsbudget des Naturschutzgebiets Neuhof-Illkirch bei rund 260 000 €/Jahr. Es wird zwischen dem französischen Staat und der Stadt Straßburg geteilt und kann in Abhängigkeit von den Projekten und zusätzlichen Finanzierungen erhöht werden.
Bestandsaufnahmen und Beobachtungen
Als Verwalter hat die Stadt die Aufgabe, den Management-Plan zu erstellen und anschließend umzusetzen. Dieses Dokument stellt die Projekte zur Erhaltung und Verwaltung der einzelnen Naturschutzgebiete vor. Wissenschaftliche Erkenntnisse sind die Grundlage dieser Projekte. Dadurch kann sich der Verwalter ständig anpassen und neue Verfahren zur Verwaltung oder Nicht-Verwaltung entwickeln. Das Team des Naturschutzgebiets hat in seinem Management-Plan eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, wodurch es die Arten und Lebensräume des Standorts besser kennenlernen und beobachten kann.
Bestandsaufnahmen
Bestandsaufnahmen beschreiben den Zustand von Arten und Lebensräumen zu einem bestimmten Zeitpunkt. Damit können besondere Arten erfasst werden, die gezielte Forschungen erfordern. Diese Bestandsaufnahmen werden von leidenschaftlichen Naturliebhabern durchgeführt. Das können die Studienbeauftragten am Standort sein, aber auch Ehrenamtliche aus lokalen Vereinen oder spezialisierte Ingenieurbüros. Im Naturschutzgebiet Neuhof-Illkirch wurden bereits mehrere Bestandsaufnahmen durchgeführt: Bestandsaufnahme der Fledermäuse (GEPMA), Bestandsaufnahme der Avifauna (LPO), Bestandsaufnahme der Moose (H. Tinguy), Bestandsaufnahme der Flechte (V. John), Bestandsaufnahme der Insekten (SAE) usw.
Beobachtungen
Mithilfe von Beobachtungen kann der Zustand einer Population oder eines Lebensraums über einen langen Zeitraum begutachtet werden. Die Teams des Naturschutzgebiets wirken daher an nationalen Beobachtungsprogrammen mit, beispielsweise dem STOC (Zeitliches Monitoring heimischer Vögel), dem PSDRF (Protokoll zur Vermessung der Bäume in den bewaldeten Naturschutzgebieten), aber sie beobachten auch die Entomofauna in den offenen Lebensräumen vor Ort, den Erhaltungszustand der Wiesen als Lebensräume usw.